Manchmal kommt man aus dem Staunen nicht heraus: Da stürzt ein Flugzeug der Air France am 1. Juni über dem Atlantik ab und nur 10 Tage (!) später machen schon die ersten Anwälte in der Presse Ansprüche “für Mandanten” geltend. Dabei weiß jeder, der schon Hinterbliebene von Großschäden vertreten hat, dass diese in der ersten Zeit nach der Schreckensmeldung, dass ein Verwandter umgekommen ist, in ihrer Trauer zunächst gar nicht daran denken, Anwälte mit der Durchsetzung von Ansprüchen zu beauftragen. Das geschieht frühestens vier bis sechs Wochen später und meist auch nur, wenn die Versicherungen der Luftfahrtunternehmen sich bürokratisch und ungeschickt verhalten.

Auch diese Katastrophe gibt wieder mal Anlass für viele juristische Fragen und Feststellungen.

Eigentlich kennt man es von Wochenmärkten: Nicht immer hat der Händler, der am lautesten schreit, auch die beste Ware. Nichts anderes gilt für Juristen.

Einige der “Opferanwälte” befassen sich nach den eigenen Angaben im Internet mit vielen Rechtsgebieten (z.B. Baurecht, Immobilienrecht bis zum Kapitalmarktrecht), aber nicht, jedenfalls aber nicht schwerpunktmäßig, mit dem Luftrecht. Obwohl sie also erkennbar von Luftfahrt nichts oder wenig verstehen, und wirkliche Fachleute noch über Umstände des Unfalls rätseln, meinen selbsternannte Luftrechtsexperten schon wenige Tage nach einer Katastrophe die Ursache zu kennen und gleich auch schon Verantwortliche ausmachen zu können. Dabei ist es noch keineswegs sicher, dass die (möglicherweise anfälligen) Staurohre für die Geschwindigkeitsmessungen kausal für den Absturz waren.

Ein englischer Opferanwalt behauptet sogar schon heute, dass man “im Schnitt 1 Mio. Euro pro Opfer rausholen” kann, obwohl sie den Schaden der Hinterbliebenen noch gar nicht genau kennen können. Was den Mandanten wohl eher nicht gesagt wurde (vielleicht ist es auch gar nicht bekannt?) ist, dass die hohen Entschädigungen im Concorde-Fall nur zu erreichen waren, weil Anknüpfungspunkte für einen Prozess in den USA gegeben waren und dort häufig Schmerzensgeldansprüche in exorbitanten Höhen ausgeurteilt werden. Einen US-amerikanischen Gerichtssand sehe ich aber nach den derzeitigen “Erkenntnissen” über den Unfall des Fluges AF 447 für nicht gegeben an. Und, dass Hinterbliebene Schmerzensgeldansprüche von Hinterbliebenen in Deutschland nur sehr schwer durchsetzen können und schon gar nicht in großer Höhe, sollte eigentlich bekannt sein. Und auch in Frankreich wird von den Gerichten in aller Regel kein Schmerzensgeld in einer Höhe wie in den USA zugesprochen.

Aber selbst wenn ich vom frühzeitigen Bestehen von Mandatsverhältnissen ausgehe und unterstelle, dass die Forderungen auch schon bemessen werden können, frage ich mich, warum dieses “Wissen” immer sofort öffentlich gemacht werden muss. Täglich werden hunderte von Anwälten von Opfern oder deren Hinterbliebene beauftragt, ohne dass einer der Anwälte öffentlich kund tut, dass er Mandate hat und wie viele! Wieso ist das eigentlich bei Flugzeugunfällen, die öffentliche Beachtung finden, anders? Eine “Öffentlichkeitsarbeit” mag in Einzelfällen berechtigt sein, z.B. wenn die Verhandlungen mit den Luftfahrtunternehmen und deren Versicherern ins Stocken geraten; am Anfang eines Mandats ist das sicher noch nicht erforderlich, so dass sich der Verdacht der “Mandatssteuerung” aufdrängt.

Das wenig seriöse Verhalten einiger sich immer aufdrängenden “Opfer-Anwälte” ist für mich pietätslos. Und ich frage mich, warum die zuständigen Anwaltskammern nicht einschreiten, wenn z.B. ein Anwalt in seiner Presseerklärung auf einen Verein für Opferhilfe hinweist, dessen Adresse identisch mit der der Kanzlei des Anwaltes ist, der (rein zufällig) auch Vorsitzender des Vereins ist (Wer sonst noch Mitglied des Vereins ist, wird nicht angegeben!). Und, dass diese Kanzlei selbst noch nicht einmal besondere Luftrechtskompetenz reklamiert, macht offensichtlich auch niemanden stutzig. Ich halte das wenigstens für “anrüchig”.

Worum es leider vielen “Opferanwälten” wirklich geht, zeigt ein Interview eines englischen Kollegen in einem deutschen Boulevardblatt. Nach meiner Erfahrung ist das wichtigste Anliegen vieler Hinterbliebener, herauszufinden, warum ihre Angehörigen sterben mussten. So betont der Anwalt natürlich zunächst auch, dass er hier helfen will. Er erklärt dann aber auch, dass er eine schnelle Abfindung erreichen will. Wenn das Luftfahrtunternehmen tatsächlich ein Herz für die Hinterbliebenen hat, kann das sicher erreicht werden. Aber natürlich auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen ein vehementes Interesse daran hat, dass über die Ursache des Unfalls nicht mehr gesprochen wird. In diesen Fällen wird aber nicht selten mit den Abfindungsvereinbarungen auch das Schweigen der Hinterbliebenen “erkauft”. Ist das dann noch im originären Interesse der Hinterbliebenen?

Die schnelle Abfindung ist auch nicht mit der wirtschaftlichen Not einiger Hinterbliebener zu rechtfertigen, denn die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bestimmt in Art. 5, dass im Todesfall unverzüglich ein Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisseder Hinterbliebenen zu zahlen ist.

Ratssuchende habe also allen Anlass, nachdenklich zu sein.

Amerikanischen Anwälten ist das “Ambulance chasing” inzwischen untersagt. Es ist wohl auch in Deutschland höchste Zeit, die auf Beeinflussung von Opfern und Hinterbliebenen durch unmittelbar oder mittelbar aufgedrängte werbliche Dienstanbietung bzw. die unmittelbare oder mittelbare Kontaktaufnahmen per Gesetz wenigstens für eine bestimmte Zeit oder durch eindeutige Regelungen in der anwaltlichen Berufsordnung klar zu verbieten, auch wenn es nur eine Minderheit von Anwälten trifft.

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