Rechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid  
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Ryanair: Neubuchungen nur mit Web-Check-in

Wer von A nach B fliegen will, muss vor dem Einsteigen in das Flugzeug einchecken. Dies ist keine "Sonder-Leistung" des Luftfahrtunternehmens, sondern unbedingte Voraussetzung für die Durchführung des Fluges. Bislang erfolgte dieses Einchecken am Check-in-Schalter, nach Einführung des elektronischen Tickets auch am Check-in-Automaten und für Internet-Fans auch per Internet oder Mobiltelefon.

Ryanair will beides abschaffen und macht jetzt den nächsten Schritt. Ab dem 20.5.2009 ist für neu gebuchte Flüge nur noch der Check-in per Internet möglich. Die Regelung gilt auch für Reisende mit Kleinkindern und für Passagiere mit aufzugebendem Gepäck. Die Koffer werden dann am Flughafen an "Bag Drop"-Schaltern abgegeben. Soweit, so schlecht. Doch die eigentliche Meldung kommt erst.

Für den Check-in im Internet verlangt Ryanair nämlich pro Person und Strecke einheitlich 5,- EUR Gebühr. Ohne Worte! Der Kunde muss mehr tun als früher, hilft der Airline, Kosten und Aufwand zu sparen und wird dafür auch noch zur Kasse gebeten. Aber damit nicht genug: Wer es wagt, nicht online einzuchecken und - frecherweise (!?)- seine Bordkarte am Flughafen abholen will, muss künftig 40,- EUR zahlen.

Dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für Personal und sonstigen Aufwand auf den Fluggast auf den Fluggast abwälzt, ist nicht neu und kaufmännisch vernünftig. Doch ist dieser Kostenanteil in den Passagierpreis einzurechnen! Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Preistransparenz vor.

Das Gefühl, dass Ryanair Fluggäste eher als lästig empfindet, habe ich ja schon länger. Dass Passagiere aber alles mit sich machen lassen, nur um zu einem vermeintlichen Schnäppchen-Preis zu fliegen (was bei genauer Berechnung oft nicht wirklich stimmt), erstaunt dann doch.

Und deswegen überrascht es auch nicht, wenn man dann auch noch lesen muss, dass Ryanair vom kommenden Mittwoch an keine allein reisenden Kinder unter 16 Jahren mehr befördert.

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