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Die Europäische Union hat am 16. März 2006 die im Dezember letzten Jahres beschlossene “einheitliche Liste” der unsicheren Fluggesellschaften erstellt. Zwar halte ich das Vorhaben, die Sicherheit im Luftverkehr durch einheitliche Verbotsregeln zu verbessern, prinzipiell für richtig und wichtig. Denn der Reisende versteht es nicht, wenn – wie im Fall Onur Air – einer Fluggesellschaft in einigen europäischen Ländern ein Einflugverbot ausgesprochen wird, sie in den Nachbarländern aber nach wie vor starten und landen darf.
Mancher Reisende wird aber jetzt glauben, mit der “schwarzen Liste” einen weltweiten Überblick über unsichere Fluggesellschaften zu haben: Steht die Airline nicht auf der schwarzen Liste, kann er bedenkenlos einsteigen. Wie aber steht es wirklich mit der Transparenz?
Eingeweihte wissen: Die Liste gaukelt in gewisser Hinsicht Sicherheit nur vor. Denn auf die künftig von der EU veröffentlichte Liste werden beileibe nicht alle unsicheren Airlines stehen, sondern nur diejenigen, die in Europa eine Einfluggenehmigung beantragt haben. “Wer nicht auf der Liste steht, ist deshalb nicht automatisch eine sichere Fluggesellschaft“, betonte auch der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes, Ulrich Schwierczinski, am 1. März 2006 auf der Podiumsveranstaltung des Luftfahrt-Pressclubs in Frankfurt.
Dem stimme ich zu. Nicht aber seiner Ansicht, das Problem seien nicht die europäischen Fluggesellschaften, weil diese ja die Mindeststandards erfüllen müssten und auch regelmäßig überprüft würden. Sicherheit wie wir sie in der Luftfahrt brauchen, muss mehr sein als lediglich die Einhaltung von Mindeststandards. Auch die zypriotische Helios war eine europäische und von einer Behörde überwachte Fluggesellschaft!
Ausgeschlossen werden kann leider auch nicht, dass einige Luftfahrtunternehmen, die auf die gemeinschaftliche Liste gehörten, dort wegen politischer Rücksichtnahme nie stehen werden. Warum sollte das anders sein als bei den sog. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes? Vergessen wir nicht: Der Fall Onur Air wurde wie eine Staatskrise auch höchster Regierungsebene besprochen!
Die Verordnung geht meiner Meinung nach von einem falschen Ansatz aus: Nicht das “blame it“, sondern das “fame it” sollte die Idee sein. Die Unternehmen, die den Mindeststandard mehr als erfüllen, sollten nicht nur nicht auf der schwarzen Liste stehen, sondern positiv hervorgehoben werden. Abgestufte Gütesiegel, wie die Vergabe von Sternen oder anderen Symbolen, nach nachvollziehbaren Kriterien von einer objektiven Institution vergeben, sind m.E. der richtigere Weg. Denn auch unter den Luftfahrtunternehmen, die zu recht nicht auf der schwarzen Liste, gibt es Qualitätsunterschiede!