Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist nun seit knapp 1 ½ Jahren in Kraft. Auf den ersten Blick scheint sie klare Regelungen vorzugeben.
Gleichwohl bereitet sie in der Praxis bei der Anwendung erhebliche Schwierigkeiten. Denn die Verordnung hat viele „Webfehler“, die vielfältige
Rechtsprobleme mit sich bringen und bei Fluggesellschaften wie Reisenden, aber auch bei Rechtsanwälten und Richtern Verwirrung und
gelegentlich auch Ratlosigkeit erzeugen. Kein Wunder also, dass diese durch die Gerichte inzwischen uneinheitlich entschieden wurden.
Darüber hinaus hat der europäische Gesetzgeber mit der neuen Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 den Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und
Flugscheinverkäufern weitere Pflichten auferlegt.
Viele Fragen sind nach wie vor ungeklärt. Dieses Seminar soll dazu dienen, die bisherige Judikatur darzustellen, die mannigfaltigen Fragen
praxisorientiert zu behandeln und in Diskussionen mit den Teilnehmern zu erörtern. Folgende Themen sollen dabei besonders beleuchtet werden:
I. Die Verordnung Nr. 261/2004 als Teil eines Systems von Passagierrechten
II. Zur Anwendung der Verordnung
III. Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung
IV. Die Entlastungsmöglichkeiten
V. Die Berechnung der Ausgleichsleistungen
VI. Die Verjährung der Ansprüche
VII. Der Gerichtsstand
VIII. Die neuen Informationspflichten nach der VO (EG) Nr. 2111/2005
Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das
Anmeldeformular.
Sie tagen im angenehmen Ambiente eines ****Steigenberger Hotels in unmittelbarer Nähe des Flughafens Frankfurt a. M. (Anfahrtsskizze).
Im Tagungspreis sind Erfrischungsgetränke, Kaffeepausen mit Snacks, ein Lunch-Buffet und ausführliche Tagungsunterlagen enthalten. Die
Teilnehmer erhalten zudem eine Fortbildungsbescheinigung.
Sollten Sie ein Hotelzimmer benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Tagungshotel in Verbindung (Tel. 069.69 70 99; Zimmer ab 93,- EUR).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Ronald Schmid gez. Prof. Dr. Klaus Tonner